Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Hilburger Real Estate GmbH (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
  2. Der Makler erbringt seine Leistungen im Bereich der Vermittlung und des Nachweises von Immobiliengeschäften, insbesondere für Wohn-, Gewerbe- und Anlageimmobilien sowie projektbezogene Vertriebsmandate.
  3. Die Tätigkeit umfasst ausdrücklich auch diskrete Off-Market-Transaktionen sowie die Betreuung institutioneller Investoren, Family Offices und vermögender Privatkunden.
  4. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages

  1. Ein Maklervertrag kommt zustande durch:
    o schriftliche Vereinbarung,
    o oder durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit, insbesondere durch Entgegennahme von Exposés oder Objektinformationen.
  2. Bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen über ein vom Makler nachgewiesenes Objekt begründet die Anerkennung dieser AGB.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Makler erbringt:
    o Nachweis von Vertragsgelegenheiten
    o Vermittlung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen
    o Strukturierung und Begleitung von Transaktionen
  2. Der Makler schuldet keinen Erfolg, sondern eine qualifizierte Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit.
  3. Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich immobilienwirtschaftlich; rechtliche und / oder steuerliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistung.

§ 4 Exklusivauftrag / Alleinauftrag

  1. Sofern ein Allein- oder qualifizierter Alleinauftrag vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde:
    o keine weiteren Makler einzuschalten,
    o sämtliche Interessenten ausschließlich über den Makler zu führen,
    o Eigenverhandlungen offenzulegen.
  2. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Makler so zu stellen, als wäre der Vertrag durch ihn vermittelt worden.
  3. Der Provisionsanspruch bleibt in diesen Fällen vollumfänglich bestehen.

§ 5 Provision / Courtage

  1. Der Anspruch auf Provision entsteht mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages (insbesondere Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag), der auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.
  2. Die Provision ist verdient und fällig mit Vertragsabschluss, unabhängig von dessen Durchführung.
  3. Es gelten die individuell vereinbarten Provisionssätze (Käufer-, Verkäufer- oder Doppelprovision).
  4. Der Anspruch besteht auch bei:
    o wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften
    o Anteilskäufen (Share Deals)
    o Erwerb durch verbundene Unternehmen, Angehörige oder Dritte im Einflussbereich des Kunden
  5. Mehrere Provisionspflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 6 Besonders abgesicherte Nachweisprovision

  1. Der Provisionsanspruch entsteht bereits dann, wenn der Makler dem Kunden eine Vertragsgelegenheit erstmals nachweist
  2. Eine spätere direkte oder indirekte Umsetzung des Geschäfts ohne Beteiligung des Maklers lässt den Provisionsanspruch unberührt.
  3. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass:
    o bereits die Kenntnisverschaffung über ein Objekt provisionsauslösend sein kann,
    o auch zeitlich verzögerte Vertragsabschlüsse (bis zu 24 Monate nach Nachweis) provisionspflichtig bleiben.

§ 7 Weitergabeverbot und Umgehungsschutz

  1. Sämtliche durch den Makler übermittelten Informationen sind streng vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt.
  2. Eine Weitergabe an Dritte – auch konzernintern oder im Rahmen von Beteiligungsstrukturen – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Maklers.
  3. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt dadurch ein Geschäft zustande, ist die vereinbarte Provision zu zahlen.
  4. Dies gilt auch bei:
    o Umgehungskonstruktionen
    o Zwischenschaltung Dritter
    o wirtschaftlich vergleichbaren Ersatzgeschäften

§ 8 Off-Market und Vertraulichkeit (verschärfte Regelung)

  1. 1. Bei Off-Market-Transaktionen gelten erhöhte Vertraulichkeitsanforderungen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
    o zur absoluten Geheimhaltung von Objekt- und Eigentümerdaten
    o zur Unterlassung jeglicher eigenständigen Kontaktaufnahme ohne Zustimmung des Maklers
  3. Bereits die Verletzung dieser Pflichten kann einen Schadensersatzanspruch auslösen, mindestens in Höhe der vereinbarten Provision.

§ 9 Haftung

  1. Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  3. Eine Haftung für die Richtigkeit von Objektangaben ist ausgeschlossen, soweit diese auf Angaben Dritter beruhen.

  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln.

  2. Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO).

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Maklerverträge können – soweit nicht anders vereinbart – jederzeit gekündigt werden.

  2. Bei Alleinaufträgen gelten die vereinbarten Laufzeiten.

  3. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, sofern der Vertragsabschluss auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.

§ 12 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Maklers.
  3.  Für Kaufleute, juristische Personen und institutionelle Marktteilnehmer gilt der
  4. Gerichtsstand als ausdrücklich vereinbart.